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Sachkunde gemäß §3 NHundG 

Jeder Hundehalter in Niedersachsen muss nach dem niedersächsischen Hundegesetz sachkundig sein. Sachkundig ist, wer in den letzten 10 Jahren mindesten 2 Jahre einen Hund gehalten hat und dieses nachweisen kann, oder wer einen anerkannten Sachkundenachweis abgelegt hat.

Wir sind vom Veterinäramt Lüneburg als sachverständige Abnahmestelle des Sachkundenachweises gemäß dem §3 NHundG anerkannt. Der Sachkundenachweis beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Der theoretische Sachkundenachweis muss vor der Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden. Der praktische Nachweis innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung.

Wir bereiten sie gerne auf beide Prüfungen vor und nehmen diese in regelmäßigen Abständen auch ab. Die Prüfungsgebühren betragen für den theoretischen SKN 65 € und für den praktischen Teil ebenfalls 65 €. 

Fragen und Anmeldung